Kirchenverwaltung Thalmassing
Aufgaben und Struktur
Der Kirchenverwaltung obliegen nach Maßgabe der kirchlichen und staatlichen Vorschriften die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Erledigung der der Kirchenstiftung sonst zugewiesenen Aufgaben. Der Kirchenverwaltung ist das Organ und der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung in den sog. "bona temporalia", also zeitlichen Gütern oder Vermögensangelegenheiten. Die Kirchenverwaltung ist also verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei, Kuratie oder Filiale.
Zu ihren wesentlichen Aufgaben zählen u.a.:
- Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Beschluss über den Haushaltsplan
- Zuständigkeit für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand Hierzu zählen die Pfarrkirche St.Nikolaus, die Filialkirche St. Laurentius in Luckenpaint, die Wallfahrtskirche in St.Bäuml. Außerdem ist die KV verantwortlich für die beiden Kindergärten Bonifaz-Wimmer (Bau und Betriebsträgerschaft) und St.Nikolaus (Betriebsträgerschaft) sowie dem Pfarrheim St.Wolfgang.
- Beratung und Beschluss über durchzuführende Baumaßnahmen
- Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters
- Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
- Beantragung von Zuschüssen. Der Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung bestimmt sich nach Art. 11 Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) und Art. 7 Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVS).